Autor | Nachricht |
C-T Meister
Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 327
Wohnort: D-84489
Auto: opel calibra
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Geschrieben: 29.04.2009 - 20:07 |
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Hallo,
am sonntag hol ich mir von geilo den cliff ab nun hab ich das problem mit der versicherung.
wie genau muss ich das machen
Zitat: |
Bitte beachten Sie:
* Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten verwendet werden.
* Kurzzeitkennzeichen gelten nur im Bereich der StVZO (Bundesrepublik Deutschland).
* Der Antragsteller muß im Bundesgebiet wohnhaft sein.
* Kurzzeitkennzeichen haben eine Geltungsdauer von 5 Tagen ab Zuteilung.
* Die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges muß auf den gleichen Fahrzeughalter innerhalb des Landkreises Altötting stattfinden.
* Ohne gültige Haupt- und Abgasuntersuchung kann keine Zulassung erfolgen!
* Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann ebenfalls keine Zulassung erfolgen!
* Es werden nur Versicherungsbestätigungen ohne Korrektur akzeptiert, denn Korrekturen auf der Versicherungsbestätigungskarte führen zu deren Ungültigkeit!
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen!
* Versicherungsdoppelkarte für Kurzzeitkennzeichen
* Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters in Verbindung mit einer Meldebescheinigung der Gemeinde
* Schriftliche Vollmacht, soweit die Zuteilung der Kurzzeitkennzeichen nicht persönlich beantragt wird
* Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
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muss ich jetzt meine perso schicken das er es beantragt.. sry aber verstehe das nicht
mein schwager kann notfalls ein rotes hol will er aber nur wenn nicht anders geht.
hoffe es kann wer helfen
mfg, |
Zuletzt bearbeitet von emutz am 29.04.2009 - 20:12, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Geschrieben: |
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C-T Experte
Dabei seit: 17.02.2004
Beiträge: 742
Wohnort: D-34346, münden
Auto: Calibra V6 c25xe
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Geschrieben: 29.04.2009 - 20:09 |
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dann sag ihm, geht nicht anders
benutz ma die suchfunktion... hatten erst nen thema darüber....mit den sog. 5 tages kennzeichen....oder auch gelben nummern |
_________________ Eine Kante nach nem Bruch, nennt man auch Bruchkante |
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C-T Experte
Dabei seit: 31.01.2005
Beiträge: 943
Auto: Opel Calibra Young c20ne
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Geschrieben: 29.04.2009 - 20:11 |
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Hi,
musst schnell ne Doppelkarte von deiner versicherung holen (geht meist recht fix mit etwas druck oder sogar per mail)
sag denen du holst nen Auto und brauchst Kurzzeitkennzeichen und willst es danach bei Ihnen zulassen... frag dann ob das verrechnet wird... meistens ist das so und somit kostet das Kennzeichen keine Versicherungsgebühren... zahlst also nur für die Schilder und glaub Bearbeitungsgebühren für die Zulassungsstelle (bist dann insgesamt bei 20-30 Euro).
Und wie du sagst Perso net vergessen und evtl. Führerschein würd ich noch mitnehmen.
Du kannst dann 5 Tage mit jedem Auto rum fahren ... da braucht der Verkäufer nix machen... gehst einfach selber zu der nächsten Zulassungsstelle.
Andere Möglichkeit gibts net... außer "geilo" lässt das Auto angemeldet für die Rückfahrt, falls es noch net abgemeldet ist.
Gruß Dennis |
_________________ Autohistorie
- 2002-2003 Opel Astra 1.4 60 PS (in Zahlung gegen Cali, da zu lahm)
- 2003-2008 Opel Calibra C20NE Keke Roßberg Edition
- 2009-XXXX Opel Calibra C20NE Young Edition |
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Developer
Dabei seit: 25.08.2006
Beiträge: 4875
Danke-Klicks: 50
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Geschrieben: 29.04.2009 - 20:25 |
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C-T Experte
Dabei seit: 22.05.2003 Alter: 24
Beiträge: 667
Wohnort: D-39387 Oschersleben
Auto: Opel Astra G Coupe 1,8l 16V Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 29.04.2009 - 20:37 |
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Zeroid hat folgendes geschrieben: |
Du kannst dann 5 Tage mit jedem Auto rum fahren ... da braucht der Verkäufer nix machen... gehst einfach selber zu der nächsten Zulassungsstelle. |
das stimmt so nicht. man muss das rosane heft ausfüllen, und somit isses nur möglich mit genau dem fahrzeug was im heft eingetragen ist zu fahren. andernfalls begehst du steuerhinterziehung, verischerungsbetrug und was weiß ich nicht alles.... |
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