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C-T Kenner
Dabei seit: 20.01.2004
Beiträge: 215
Wohnort: D-84503 Altötting
Auto: Opel Calibra C20XE
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Geschrieben: 22.10.2005 - 00:40 |
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Hi, Angel Eyes sind für den Cali nicht Tüv zulässig.
Ist aber auf der Strasse nur der Betreib oder auch der Besitz nicht erlaubt?
Mein damit, der Betreib auf der Strasse ist ja nicht zulässig, aber wenn sie aus sind, und bei ner kontrolle ist da der Einbau auch schon nicht zulässig, wie schaut es da im übrigen, mit dem Einbau einer Unterbodenbeleuchtung aus?? Wahrscheinlich das selbe...
Herzlichen Dank schon mal.
Mfg Thorsten |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 20.09.2004
Beiträge: 1121
Wohnort: D-68623 Lampertheim
Auto: Opel calibra c20ne
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Geschrieben: 22.10.2005 - 02:16 |
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Dragonheart hat folgendes geschrieben: |
Hi, Angel Eyes sind für den Cali nicht Tüv zulässig.
Ist aber auf der Strasse nur der Betreib oder auch der Besitz nicht erlaubt?
Mein damit, der Betreib auf der Strasse ist ja nicht zulässig, aber wenn sie aus sind, und bei ner kontrolle ist da der Einbau auch schon nicht zulässig, wie schaut es da im übrigen, mit dem Einbau einer Unterbodenbeleuchtung aus?? Wahrscheinlich das selbe...
Herzlichen Dank schon mal.
Mfg Thorsten |
wird allerhöchstens dann akzeptiert wenn du die schalter für eyes und ubodenbeleuchtung so legst das du wärend der fahrt nicht rankommst
in den kofferraum bzw. rein über die türkontakte geschaltet |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 19.05.2003
Beiträge: 1748
Wohnort: D-in NRW
Auto: Calibra C20LET / Audi RS6 Performance Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 22.10.2005 - 03:43 |
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ugly hat folgendes geschrieben: |
Dragonheart hat folgendes geschrieben: |
Hi, Angel Eyes sind für den Cali nicht Tüv zulässig.
Ist aber auf der Strasse nur der Betreib oder auch der Besitz nicht erlaubt?
Mein damit, der Betreib auf der Strasse ist ja nicht zulässig, aber wenn sie aus sind, und bei ner kontrolle ist da der Einbau auch schon nicht zulässig, wie schaut es da im übrigen, mit dem Einbau einer Unterbodenbeleuchtung aus?? Wahrscheinlich das selbe...
Herzlichen Dank schon mal.
Mfg Thorsten |
wird allerhöchstens dann akzeptiert wenn du die schalter für eyes und ubodenbeleuchtung so legst das du wärend der fahrt nicht rankommst
in den kofferraum bzw. rein über die türkontakte geschaltet |
Es dürfte während der Fahrt nicht möglich sein die Sachen einzuschalten, wie Ugly schon sagte! Also z.B. über ein Zündungsabhängiges Relais, welches bei eingeschalteter Zündung über einen Öffner die Spannung der Komponenten wegnimmt, oder evtl die Türkontakte, wobei die dann ja immer angehen würden! Das ist aber auch nur bei einigen Tüv-Prüfern in Ordnung. Ich glaube die meisten werden dir sagen, du musst es abbauen. Und wenn die Cops die Sachen schon sehen, hast du sie wahrscheinlich während der Fahrt angehabt und dann ist eh jede Entschuldigung zu spät. |
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LLD79
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C-T Meister
Dabei seit: 21.10.2005
Beiträge: 383
Wohnort: D-63477 Maintal
Auto: Opel Calibra C25XE
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Geschrieben: 23.10.2005 - 11:38 |
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Unterbodenbeleuchtung kann man meines Wissens nach als Einstiegshilfe eintragen lassen?! |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 22.12.2003
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Auto: Opel Vectra B Kombi I500 X25XEI Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 23.10.2005 - 11:57 |
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Also Unterbodenbeleuchtung ist im STVZO nicht zulässig sowie Angel Eyes
Aber Unterboden beleuchtung kann mann verbauen. Aber nur wenn sie nicht im Öffentlichenstraßenv. benutzt wird und nur als Show zweken dient. Dann ist es erlaubt und es gibt auch welche vom TÜV die es so Eintragen tuen.
Bei Eyes ist es so, das es schon Strafbar ist, wenn diese Teile im Fahrzeug verbaut sind. Kommt mann in ein Kontrolle so kann es sein das, das Fahrzeug vor ort und stelle Stillgelegt werden kann(heißt Fußmarch nach Hause), oder es heißt das sie vort ort dann Ausgebaut werden sollen.Was ein ohe Geldstrafe geben kann dann noch.
Es gibt einige die sie drin haben und da mit rum Fahren, aber das ist auf eigenes Risiko halt dann.
Aber es muß jeder für sich selbst entscheiden ob er sie einbaut und damit das Risiko eingeht oder nicht |
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Geschrieben: 23.10.2005 - 13:13 |
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BlackdogCalli hat folgendes geschrieben: |
...Bei Eyes ist es so, das es schon Strafbar ist, wenn diese Teile im Fahrzeug verbaut sind. Kommt mann in ein Kontrolle so kann es sein das, das Fahrzeug vor ort und stelle Stillgelegt werden kann(heißt Fußmarch nach Hause), oder es heißt das sie vort ort dann Ausgebaut werden sollen.Was ein ohe Geldstrafe geben kann dann noch... |
...Wir haben aber nen Prüfer, der uns die Teile einträgt. Was ist dann...?
Gruß Patrick |
_________________ Papa 2008
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C-T Urgestein
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Auto: astra g coupe z20let Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 23.10.2005 - 13:41 |
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C-T Kenner
Dabei seit: 22.07.2002
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Auto: Opel Calibra C25XE
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Geschrieben: 23.10.2005 - 13:57 |
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OPRCali hat folgendes geschrieben: |
...Wir haben aber nen Prüfer, der uns die Teile einträgt. Was ist dann...?
Gruß Patrick |
...wobei es allerdings auch so ist, daß eingetragen nicht gleichzeitig legal ist... Leider...
Soll heißen, daß die Cops auch ne Eintragung anzweifeln können und deren Richtigkeit überprüfen... |
_________________ ...Sprit kostet halt Geld... |
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C-T Großmeister
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Wohnort: D-Duisburg Neudorf
Auto: Opel Calistra X16SEI
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Geschrieben: 23.10.2005 - 14:00 |
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UBB ist erstmal GENERELL nicht zulässig da es keine Prüfzeichen dafür gibt selbst als "Einstiegsbeleuchtung" nicht zulässig ohne E-Prüfzeichen... dafür gibt es extra von Jom und anderen UBB mit Prüfzeichen.. dies sind allerdings nur 2 Lampen da eune Einstiegsbeleuchtung an der Front und am Heck nicht zulässig ist..
Edit: so angebaut und eingetragen ist es auch LEGAL jede andere eintragung ist Illegal |
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C-T Kenner
Dabei seit: 22.07.2002
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Wohnort: D-27299
Auto: Opel Calibra C25XE
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Geschrieben: 23.10.2005 - 14:07 |
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Geisterfahrer hat folgendes geschrieben: |
Edit: so angebaut und eingetragen ist es auch LEGAL jede andere eintragung ist Illegal |
So meinte ich das... Wenn "gültige" Teile eingatragen sind, dann gibts keine Probleme... Sicher kann das dann auch angezweifelt werden, aber man hat ja nichts zu befürchten.. Anders natürlich bei z.B. AngelEyes... Meines Wissens gibt es die nicht mit Prüfzeichen, und somit ist eine Eintragung auch nicht legal... |
_________________ ...Sprit kostet halt Geld... |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 17.10.2005
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Wohnort: D-22089
Auto: OPEL Calibra 16V X20XEV
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Geschrieben: 23.10.2005 - 15:07 |
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hallo jungs!
UBB ist illegal. egal was andere schreiben. egal ob tüv einträgt, egal ob nur zwei lampen oder so...(vom user GEISTERFAHRER) egal ob mit E prüfzeichen oder nicht. fakt ist, alles illegal. bin selber polizist und mußte schon so einige auto deswegen stilllegen oder zur komplettabnahme schicken. mich begeistert es auch nicht, aber es ist so.
gruß an alle
mfg link_hh |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 09.03.2005
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Auto: astra g coupe z20let Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 23.10.2005 - 15:12 |
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Link_HH hat folgendes geschrieben: |
hallo jungs!
UBB ist illegal. egal was andere schreiben. egal ob tüv einträgt, egal ob nur zwei lampen oder so...(vom user GEISTERFAHRER) egal ob mit E prüfzeichen oder nicht. fakt ist, alles illegal. bin selber polizist und mußte schon so einige auto deswegen stilllegen oder zur komplettabnahme schicken. mich begeistert es auch nicht, aber es ist so.
gruß an alle
mfg link_hh |
bekommste dafür nicht nur nen mängelschein oder sowas..
endlich mal ne aussage von jemanden der es wissen muss als polizist..macht der tüver nicht auch strafbar wenn er sachen einträgt die gar nicht erlaubt sind oder wie is das
mfg daniel |
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C-T Meister
Dabei seit: 21.10.2005
Beiträge: 383
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Auto: Opel Calibra C25XE
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Geschrieben: 23.10.2005 - 15:16 |
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Ich will jetzt deine Aussage nicht abstreiten, weil ich es nicht genau weiß, aber:
"Endlich mal ne Aussage von einem der es wissen muss ..." blabla
Die Polizei wusste nichtmal das man Quad ohne Helm fahren darf, ham dann bei ihrem Chef angerufen und der sagte darf man. also alles wissen die auch net
Aber wie gesagt, dazu kann ich auch nichts genaues sagen, aber einfach mal zum TüV laufen?! die wissens ja wohl am besten ... wenns eingetragen ist, ists eingetragen .... |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 28.01.2005
Beiträge: 1063
Wohnort: D-Duisburg Neudorf
Auto: Opel Calistra X16SEI
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Geschrieben: 23.10.2005 - 16:19 |
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an unseren Polizisten hier.. wobvon ich geredet hatte war kene UBB sondern eine Einstiegsbeleuchtung die sehr wohl zulässig ist sonst würden viele mercedese und BMWs die damizt serienmässig ausgetattet sind auch nicht zulässig sein.. also nächste mal besser lesen und dann schreiben.. |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 23.10.2005 - 16:22 |
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Geisterfahrer hat folgendes geschrieben: |
an unseren Polizisten hier.. wobvon ich geredet hatte war kene UBB sondern eine Einstiegsbeleuchtung die sehr wohl zulässig ist sonst würden viele mercedese und BMWs die damizt serienmässig ausgetattet sind auch nicht zulässig sein.. also nächste mal besser lesen und dann schreiben.. |
das is nicht wirklich richtig nur weil mercedes damit rumfährt...da is das serie vom werk aus....die haben auch spiegel mit blinker drinne die du laut aussage von nem tüver nicht eingetragen bekommst fürn cali...also das glaube ich nicht wirklich..die haben auch runum getönte scheiben bei mercedes ja is halt vom werk aus so
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ach ging ja um die ubb ich war noch immer bei den angel eyes..weil es ja auch draum ging sorry jungs |
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