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Dragonheart
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Dabei seit: 20.01.2004
Beiträge: 215

Wohnort: D-84503 Altötting   
Auto: Opel Calibra C20XE
Beitrag: 132966 Geschrieben: 22.10.2005 - 00:40 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi, Angel Eyes sind für den Cali nicht Tüv zulässig.
Ist aber auf der Strasse nur der Betreib oder auch der Besitz nicht erlaubt?
Mein damit, der Betreib auf der Strasse ist ja nicht zulässig, aber wenn sie aus sind, und bei ner kontrolle ist da der Einbau auch schon nicht zulässig, wie schaut es da im übrigen, mit dem Einbau einer Unterbodenbeleuchtung aus?? Wahrscheinlich das selbe...

Herzlichen Dank schon mal.

Mfg Thorsten
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ugly
C-T Großmeister
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Dabei seit: 20.09.2004
Beiträge: 1121

Wohnort: D-68623 Lampertheim
Auto: Opel calibra c20ne
Beitrag: 132970 Geschrieben: 22.10.2005 - 02:16 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Dragonheart hat folgendes geschrieben:
Hi, Angel Eyes sind für den Cali nicht Tüv zulässig.
Ist aber auf der Strasse nur der Betreib oder auch der Besitz nicht erlaubt?
Mein damit, der Betreib auf der Strasse ist ja nicht zulässig, aber wenn sie aus sind, und bei ner kontrolle ist da der Einbau auch schon nicht zulässig, wie schaut es da im übrigen, mit dem Einbau einer Unterbodenbeleuchtung aus?? Wahrscheinlich das selbe...

Herzlichen Dank schon mal.

Mfg Thorsten


wird allerhöchstens dann akzeptiert wenn du die schalter für eyes und ubodenbeleuchtung so legst das du wärend der fahrt nicht rankommst

in den kofferraum bzw. rein über die türkontakte geschaltet
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LLD79
C-T Großmeister
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Dabei seit: 19.05.2003
Beiträge: 1748

Wohnort: D-in NRW
Auto: Calibra C20LET / Audi RS6 Performance
Auszeichnungen: 2
Spende (Anzahl: 1) Supporter (Anzahl: 1)
Beitrag: 132973 Geschrieben: 22.10.2005 - 03:43 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

ugly hat folgendes geschrieben:
Dragonheart hat folgendes geschrieben:
Hi, Angel Eyes sind für den Cali nicht Tüv zulässig.
Ist aber auf der Strasse nur der Betreib oder auch der Besitz nicht erlaubt?
Mein damit, der Betreib auf der Strasse ist ja nicht zulässig, aber wenn sie aus sind, und bei ner kontrolle ist da der Einbau auch schon nicht zulässig, wie schaut es da im übrigen, mit dem Einbau einer Unterbodenbeleuchtung aus?? Wahrscheinlich das selbe...

Herzlichen Dank schon mal.

Mfg Thorsten


wird allerhöchstens dann akzeptiert wenn du die schalter für eyes und ubodenbeleuchtung so legst das du wärend der fahrt nicht rankommst

in den kofferraum bzw. rein über die türkontakte geschaltet


Es dürfte während der Fahrt nicht möglich sein die Sachen einzuschalten, wie Ugly schon sagte! Also z.B. über ein Zündungsabhängiges Relais, welches bei eingeschalteter Zündung über einen Öffner die Spannung der Komponenten wegnimmt, oder evtl die Türkontakte, wobei die dann ja immer angehen würden! Das ist aber auch nur bei einigen Tüv-Prüfern in Ordnung. Ich glaube die meisten werden dir sagen, du musst es abbauen. Und wenn die Cops die Sachen schon sehen, hast du sie wahrscheinlich während der Fahrt angehabt und dann ist eh jede Entschuldigung zu spät.

_________________
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CaliAdler
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Beitrag: 133122 Geschrieben: 23.10.2005 - 11:38 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Unterbodenbeleuchtung kann man meines Wissens nach als Einstiegshilfe eintragen lassen?!
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BlackdogCalli
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Beitrag: 133126 Geschrieben: 23.10.2005 - 11:57 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also Unterbodenbeleuchtung ist im STVZO nicht zulässig sowie Angel Eyes ja.gif

Aber Unterboden beleuchtung kann mann verbauen. Aber nur wenn sie nicht im Öffentlichenstraßenv. benutzt wird und nur als Show zweken dient. Dann ist es erlaubt und es gibt auch welche vom TÜV die es so Eintragen tuen.

Bei Eyes ist es so, das es schon Strafbar ist, wenn diese Teile im Fahrzeug verbaut sind. Kommt mann in ein Kontrolle so kann es sein das, das Fahrzeug vor ort und stelle Stillgelegt werden kann(heißt Fußmarch nach Hause), oder es heißt das sie vort ort dann Ausgebaut werden sollen.Was ein ohe Geldstrafe geben kann dann noch.

Es gibt einige die sie drin haben und da mit rum Fahren, aber das ist auf eigenes Risiko halt dann.
Aber es muß jeder für sich selbst entscheiden ob er sie einbaut und damit das Risiko eingeht oder nicht ja.gif

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Meine Autos:
1.Fiesta Sport Bj 79, 40 PS, 14.09.1994 - 25.07.1995
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Beitrag: 133148 Geschrieben: 23.10.2005 - 13:13 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

BlackdogCalli hat folgendes geschrieben:
...Bei Eyes ist es so, das es schon Strafbar ist, wenn diese Teile im Fahrzeug verbaut sind. Kommt mann in ein Kontrolle so kann es sein das, das Fahrzeug vor ort und stelle Stillgelegt werden kann(heißt Fußmarch nach Hause), oder es heißt das sie vort ort dann Ausgebaut werden sollen.Was ein ohe Geldstrafe geben kann dann noch...



...Wir haben aber nen Prüfer, der uns die Teile einträgt. Was ist dann...?

Gruß Patrick

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Beitrag: 133149 Geschrieben: 23.10.2005 - 13:41 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

vergleichsgutachten???
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Beitrag: 133154 Geschrieben: 23.10.2005 - 13:57 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:

...Wir haben aber nen Prüfer, der uns die Teile einträgt. Was ist dann...?

Gruß Patrick



...wobei es allerdings auch so ist, daß eingetragen nicht gleichzeitig legal ist... Leider...

Soll heißen, daß die Cops auch ne Eintragung anzweifeln können und deren Richtigkeit überprüfen...

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Geisterfahrer
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Beitrag: 133155 Geschrieben: 23.10.2005 - 14:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

UBB ist erstmal GENERELL nicht zulässig da es keine Prüfzeichen dafür gibt selbst als "Einstiegsbeleuchtung" nicht zulässig ohne E-Prüfzeichen... dafür gibt es extra von Jom und anderen UBB mit Prüfzeichen.. dies sind allerdings nur 2 Lampen da eune Einstiegsbeleuchtung an der Front und am Heck nicht zulässig ist..

Edit: so angebaut und eingetragen ist es auch LEGAL jede andere eintragung ist Illegal
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Verblizz
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Beitrag: 133157 Geschrieben: 23.10.2005 - 14:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Geisterfahrer hat folgendes geschrieben:

Edit: so angebaut und eingetragen ist es auch LEGAL jede andere eintragung ist Illegal



So meinte ich das... Wenn "gültige" Teile eingatragen sind, dann gibts keine Probleme... Sicher kann das dann auch angezweifelt werden, aber man hat ja nichts zu befürchten.. Anders natürlich bei z.B. AngelEyes... Meines Wissens gibt es die nicht mit Prüfzeichen, und somit ist eine Eintragung auch nicht legal...

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Beitrag: 133175 Geschrieben: 23.10.2005 - 15:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

hallo jungs!

UBB ist illegal. egal was andere schreiben. egal ob tüv einträgt, egal ob nur zwei lampen oder so...(vom user GEISTERFAHRER) egal ob mit E prüfzeichen oder nicht. fakt ist, alles illegal. bin selber polizist und mußte schon so einige auto deswegen stilllegen oder zur komplettabnahme schicken. mich begeistert es auch nicht, aber es ist so.
gruß an alle wave.gif

mfg link_hh
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Daniel_XT
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Beitrag: 133177 Geschrieben: 23.10.2005 - 15:12 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Link_HH hat folgendes geschrieben:
hallo jungs!

UBB ist illegal. egal was andere schreiben. egal ob tüv einträgt, egal ob nur zwei lampen oder so...(vom user GEISTERFAHRER) egal ob mit E prüfzeichen oder nicht. fakt ist, alles illegal. bin selber polizist und mußte schon so einige auto deswegen stilllegen oder zur komplettabnahme schicken. mich begeistert es auch nicht, aber es ist so.
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mfg link_hh


bekommste dafür nicht nur nen mängelschein oder sowas..

endlich mal ne aussage von jemanden der es wissen muss als polizist..macht der tüver nicht auch strafbar wenn er sachen einträgt die gar nicht erlaubt sind oder wie is das

mfg daniel
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Beitrag: 133178 Geschrieben: 23.10.2005 - 15:16 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich will jetzt deine Aussage nicht abstreiten, weil ich es nicht genau weiß, aber:

"Endlich mal ne Aussage von einem der es wissen muss ..." blabla

Die Polizei wusste nichtmal das man Quad ohne Helm fahren darf, ham dann bei ihrem Chef angerufen und der sagte darf man. also alles wissen die auch net biggrin.gif

Aber wie gesagt, dazu kann ich auch nichts genaues sagen, aber einfach mal zum TüV laufen?! die wissens ja wohl am besten ... wenns eingetragen ist, ists eingetragen ....
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Beitrag: 133203 Geschrieben: 23.10.2005 - 16:19 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

an unseren Polizisten hier.. wobvon ich geredet hatte war kene UBB sondern eine Einstiegsbeleuchtung die sehr wohl zulässig ist sonst würden viele mercedese und BMWs die damizt serienmässig ausgetattet sind auch nicht zulässig sein.. also nächste mal besser lesen und dann schreiben..
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Daniel_XT
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Beitrag: 133204 Geschrieben: 23.10.2005 - 16:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Geisterfahrer hat folgendes geschrieben:
an unseren Polizisten hier.. wobvon ich geredet hatte war kene UBB sondern eine Einstiegsbeleuchtung die sehr wohl zulässig ist sonst würden viele mercedese und BMWs die damizt serienmässig ausgetattet sind auch nicht zulässig sein.. also nächste mal besser lesen und dann schreiben..



das is nicht wirklich richtig nur weil mercedes damit rumfährt...da is das serie vom werk aus....die haben auch spiegel mit blinker drinne die du laut aussage von nem tüver nicht eingetragen bekommst fürn cali...also das glaube ich nicht wirklich..die haben auch runum getönte scheiben bei mercedes ja is halt vom werk aus so


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ach ging ja um die ubb hammer.gif ich war noch immer bei den angel eyes..weil es ja auch draum ging sorry jungs prost.gif
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