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Blitzfreak
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Auto: Opel Calibra 16V Turbo
Beitrag: 81361 Geschrieben: 20.03.2005 - 22:14 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo Leute!

Gestern war die Auktion von meinem Winterauto aus, der Käufer schreibt mir heut eine Email:

Hat das Auto noch Tüv?
Ist das Auto noch angemeldet? Da ich keinen Hänger habe!
Kannst du mir die hälfte entgegenkommen, da ich aus Berlin komme (ca. 600km) banana.gif

Alles das der Tüv abgelaufen ist steht ja in ebay drin und das er nicht mehr angemeldet ist versteht sich von selbst, steht in der Beschreibung!


Meine Antwort:

Auto ist abgemeldet musst du abholen mit roten Nummern oder Hänger! Tüv laut Ebaybeschreibung!

Antwort von Ihm:

Kannst du das Auto dem nächst Höchstbietenden verkaufen ich wusste nich das ich was ersteigert habe ausserhablb von Berlin, ausserdem wusst ich nicht das er keinen Tüv mehr hat!!!

So bin allerdings nicht Rechtschutzversichtert! Was soll ich tun???
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C-T Lehrling
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Auto: Opel Calibra V6
Beitrag: 81362 Geschrieben: 20.03.2005 - 22:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo

Gute Frage!

Wenn du Rechtschutzversichert wärst, wäre die sache doch einfacher.
Ansonsten wenn du auf den Kauf bestehst, an EBAY den Käufer melden.
Bei EBAY gibts dafür glaub ich sogar eine Abteilung

Viel Erfolg dabei....

Andreas
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DDcali
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Beitrag: 81363 Geschrieben: 20.03.2005 - 22:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

schreib mal link, aber theoretich kannst du ne schrifliche mahnung schicken dann die zweite und dann ein mahnbescheid ausstellen und wenn er ablehnt geht es zu gericht
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Calibaber
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Beitrag: 81364 Geschrieben: 20.03.2005 - 22:25 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Der käufer ist mit seinem gebot einen rechtsgültigen kaufvertrag eingegangen,somit kannst du dir im falle eines falles einen rechtanwalt nehmen,da der käufer im enddefekt die kosten tragen muss.
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mariogt18
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Beitrag: 81366 Geschrieben: 20.03.2005 - 22:30 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich würde mir auf jeden Fall die Ebay Gebühren und 15% des Kaufpreises erstatten lassen und eine "nette" Bewertung ist selbstverständlich.
Dummheit muß bestraft werden und wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
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Blitzfreak
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Beitrag: 81367 Geschrieben: 20.03.2005 - 22:30 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja er meinte jetzt telefonisch das er selbst denn 2. höchstbietenden anschreibt und da mit ihm klärt ob er ihn nimmt!

Ich melde mich wie es weiter geht! prost.gif
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Harvester66
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Beitrag: 81369 Geschrieben: 20.03.2005 - 22:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Moinsen

Ja solche Fälle gibts weit häufiger bei ebay als man das mitbekommt.
Viele machen dann einen auf unschuldig und denken sich die dreistesten Ausreden ein. Bei manchen hat wohl "aus Versehen der bettlägerige Opa das Auto ersteigert".

Selbstverständlich ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen. Zumal du ja auch alles reingeschrieben hast, kann er garnicht auf unwissend machen.

Mach ihn darauf aufmerksam (Kaufvertrag...) und das du zumindest die ebay-Gebühren von ihm verlangst, ansonsten kannst du ihn abmahnen und auch anzeigen.
Die Sache mit der Bewertung ist natürlich ein zweischneidiges Schwert.
Sehr viele bewerten erst garnicht, da sie "Angst vor einer Rachebewertung haben".
Das lese ich immer wieder. Auch wenn die Autos wieder reingesetzt werden und im Anzeigentext dann steht das der letzte Bieter nicht abgenommen hat...gibts meistens keinerlei Bewertungen.

Als Beweismittel solltest du unbedingt die Seite ausdrucken, das sie nicht unendlich bei ebay sichtbar sein wird.

Zeig uns doch mal den Link. Vielleicht können wir dann noch mehr helfen.

Calibra-Allroad-Grüße
Harvester66

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Blitzfreak
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Beitrag: 81371 Geschrieben: 20.03.2005 - 22:54 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=4535854329&ssPageName=STRK:MESO:IT (Werbung)
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Pirat
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Beitrag: 81380 Geschrieben: 20.03.2005 - 23:08 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Du kannst dich auch mit dem Käufer gütlich einigen und dann bekommst du von ebay deine gebühren zurück und kannst es kostenlos neu einstellen.
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Blitzfreak
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Beitrag: 81382 Geschrieben: 20.03.2005 - 23:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja aber ich seh das nicht ein, wenn ich was ersteiger muss ich mir doch im klaren sein wo das ist und wie das ist, oder?

Vor allem er war eh das 2. mal schon drin weil ich mich mit dem ersten geeinigt habe!!!
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Beitrag: 81389 Geschrieben: 20.03.2005 - 23:34 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

ist nen kumpel von mir auch schon passiert. am besten bei ebay beschweren... dann kannste den wagen nochmal reinstellen... oder wie gesagt anwalt nehmen... ansonsten kannste ncihts anderes da machen... hoffe für die das der 2. höchstbieter den wagen doch abkauft... wave.gif

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Beitrag: 81407 Geschrieben: 21.03.2005 - 00:56 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Entschuldige bitte, aber das versteh ich nicht ganz. wiejetzt1.gif

Der Wagen wurde nun schon 2 x reingesetzt und beide mal will ihn der Höchstbieter sowie die anderen nicht haben?? Für einen Preis zwischen 150 bis 200 Euro...

Ist wirklich schon etwas eigenartig, und der letzte Bieter der nicht abnehmen wollte hat auch noch keine Bewertung erhalten...

Naja für den Auktionspreis lohnt sich gewiss kein groß aufhebens zu machen, zumal man mittlerweile fast das gleiche Geld bekommt, wenn man ihn ihn die Presse gibt, da der Stahlpreis momentan recht hoch ist.
Jedenfalls zuzahlen muß man wohl momentan nicht. Und ich denke mal einige Dinge könnte man sicherlich noch ausbauen und gewinnbringend verkaufen wie z.B. Motor und Getriebe.

Calibra-Turbo-Grüße
Harvester66

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Beitrag: 81425 Geschrieben: 21.03.2005 - 09:19 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Dann würde ich dir ehrlich dringend dazu raten dir ne rechtschutz zu zulegen..
Sowas kann man immer mel gebrauchen..


mfg daniel
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Beitrag: 81437 Geschrieben: 21.03.2005 - 10:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Bei dem Kleckerbetrag lohnt sich eh kein Rechtsstreit. Versuch die Ebaykosten wieder herein zu bekommen und inseriere den nochmal.
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callibaer
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Beitrag: 81438 Geschrieben: 21.03.2005 - 10:19 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

zero_cool hat folgendes geschrieben:
Dann würde ich dir ehrlich dringend dazu raten dir ne rechtschutz zu zulegen..
Sowas kann man immer mel gebrauchen..


mfg daniel

Joa würd ich auch raten... soviel kostetse ja net.... wär halt aber nur fürs nächste mal günstig....
Ich sag immer... wir leben in einem Rechtsstaat, hier keine Rechtsschutzversicherung zu haben ist schon fast ein verbrechen... biggrin.gif

Naja ich würd ihm eine Frist geben weil er ja von sich auss sagt das er den 2t höchstbietenden anschreiben will und ihm zum Kauf überreden will... wenn net, dann halt das übliche Drohen mit Klage wen er net 15-20% des Kaufpreises + alle Grbühren die du zu zahlen hast trägt... naja aber da gibs sooooooviel möglichkeiten die funktionieren und auch net....

MfG
der callibaer
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