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C-T Kenner
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Geschrieben: 14.04.2003 - 13:18 |
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Hey Matze super Idee mit diesem Forum ich habe da nämlich direkt mal ne frage...
Unterbodenbeleuchtung ist ja soweit ich weiss nicht zulässig, ich habe aber gehört wenn man es als Einstiegshilfe angibt, d.h. wenn man die türen aufmacht und sie dann angeht, ist es erlaubt, weiss da zufällig jemand was drüber???
Bin für jede Antwort dankbar
MFG
Calibrator666 |
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C-T Meister
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Geschrieben: 14.04.2003 - 13:48 |
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Ich habe gelesen, dass Mercedes hat welche Seitenschweller mit LED gebaut. Und funktionieren wenn du die Tür aufmachst. |
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C-T Experte
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Geschrieben: 14.04.2003 - 14:15 |
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@ it: das stimmt. Aber die sind weis. Und die Unterbodenbeleuchtung ist ja meistens blau, grün oder rot! Also meien die ich mir bestellt habe, ist blau! :sex: |
_________________ Gruß Dakay |
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C-T Meister
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Geschrieben: 14.04.2003 - 17:56 |
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Ich glaube das die auch in blau war. |
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C-T Meister
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Geschrieben: 14.04.2003 - 19:25 |
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ALSOOOOOOOOOOOOOOOOO........... *räuspert sich*
Als Einstiegshilfe erlaubt, Farbe spielt da keine Rolle.
Wenn es als Showeinrichtung Instaliert wird, kann es mit gewissen Sicherheitsvorkehrungen sogar eingetragen werden.
Aber fahren mit eingeschalteter UBBL ist verboten und wird sehr teuer, wenn nicht das Bussgeld, dann aber das Geld was die Versicherung bei nem Unfall nicht zahlt... |
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C-T Chef
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Geschrieben: 14.04.2003 - 20:57 |
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Mein Lieblingsthema: Also eingetragen bekommst du es als "Alarmanlage optisch/visuell", wenn:
1. Schalter über Handbremse, dass nur Kontakt wenn handbremse angezogen
2. Über Zündung, dass nur an wenn Zündung aus
3. Nur mit eingeschalteter Alarmanlage unter Strom
Wenn du das befolgst bekommst du das eingetragen als Alarmanlagenzusatz!
Mehr gibts dazu nicht zu sagen denke ich.
Ansonsten nur als Einstiegsleiste möglich, fast gleiche Auflagen aber mit Handbremse und so kram. |
_________________ Mit freundlicher Lichthupe
Matze
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Zuletzt bearbeitet von Matze am 14.04.2003 - 20:58, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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C-T Experte
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Geschrieben: 14.04.2003 - 20:58 |
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N Freund von mir hat mal nen Tüv-rüfer gefragt, bezüglich Neon Waschdüsen. Da hat der geantwortet: Bis 30 km/h darf er die anhaben. Das kann ich mir aber irgendwie net vorstellen. Aber es wär auf jeden Fall geil!!! |
_________________ Gruß Dakay |
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C-T Chef
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Geschrieben: 14.04.2003 - 20:59 |
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dakay hat folgendes geschrieben: |
N Freund von mir hat mal nen Tüv-rüfer gefragt, bezüglich Neon Waschdüsen. Da hat der geantwortet: Bis 30 km/h darf er die anhaben. Das kann ich mir aber irgendwie net vorstellen. Aber es wär auf jeden Fall geil!!! |
Das Thema Waschdüsen-LED fällt unter Baumarkttuning. Sagte ich aber schonmal. Finds billig und verboten. |
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Matze
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C-T Meister
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Geschrieben: 15.04.2003 - 00:23 |
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Wobei hier gesagt sein muss die Düsen können echt blenden und spätestens da wirds gefährlich und defacto dann auch Verboten. |
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C-T Experte
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Geschrieben: 15.04.2003 - 01:10 |
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Mir gehts ja weniger um die Düsen, als um die 30km/h!! |
_________________ Gruß Dakay |
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C-T Kenner
Themenstarter
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Geschrieben: 15.04.2003 - 06:43 |
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Matze hat folgendes geschrieben: |
Mein Lieblingsthema: Also eingetragen bekommst du es als "Alarmanlage optisch/visuell", wenn:
1. Schalter über Handbremse, dass nur Kontakt wenn handbremse angezogen
2. Über Zündung, dass nur an wenn Zündung aus
3. Nur mit eingeschalteter Alarmanlage unter Strom
Wenn du das befolgst bekommst du das eingetragen als Alarmanlagenzusatz!
Mehr gibts dazu nicht zu sagen denke ich.
Ansonsten nur als Einstiegsleiste möglich, fast gleiche Auflagen aber mit Handbremse und so kram. |
Also das mit der Alarmanlage versteh ich ja aber was meinst du denn mit der Zündung und mit der Handbremse fragjabloss |
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C-T Chef
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Geschrieben: 15.04.2003 - 07:18 |
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C-T Kenner
Themenstarter
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Geschrieben: 15.04.2003 - 14:45 |
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Ach so alles klar jetzt hab ich es auch kapiert,logisch |
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C-T Lehrling
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Wohnort: D-31785
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Geschrieben: 15.04.2003 - 15:01 |
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Können den diese kleinen Leuchten wirklich blenden???
Auch wenn ich beleuchtet Düsen, Knight Rider-Leuchten usw. nicht gerade schön finde, habe ich schon ne Menge damit illegal fahren gesehen und ich hatte nie das Gefühl, dass diese Leuchten auch nur etwas Blenden könnten. Selbst das Standlicht ist wesentlich heller.
Ich finde dieser Bereich ist mal wieder überreguliert vom TÜV. Schließlich haben z.B. Taxi und Busse auch Leuchtschilder, und vom Blaulicht der Polizei will ich erst garnicht schreiben.
Ich habe noch nie gehört, dass jemand die Kontrolle über seinen Wagen verloren hat, weil vom Christbaum eines Brummifahrer geblendet worden ist. |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 15.04.2003 - 17:19 |
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hey matze also mach mal net mein schönes baumarkttuning runter
tommy
ich finde man muss wissen wann man es anzumachen hat und wann nicht ich persönlich würde es nie anmachen wenn ich fahre... und auch nich bei mc donals oder so auf parkplätzen oder so...
nur auf treffen oder im garten ...
viel spass noch... |
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