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C-T Lehrling
Dabei seit: 07.05.2015
Beiträge: 7
Wohnort: -Köln
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Geschrieben: 20.05.2015 - 22:22 |
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Hallo Forum!
Ich bin neu in diesem Forum mit meinem neuen Calibra V6 Last Edition Nr. 0166 und könnte eure Hilfe gebrauchen.
Umgebaut wurde der Calibra vom Vorbesitzer, leider habe ich mich mit diesem guten Mann etwas verkracht so dass er mir das Gutachten für die Prins LPG Anlage nicht zusendet.
Kann mir da jemand helfen oder Tipps geben wie ich an ein "Gutachten" dran komme!? |
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C-T Meister
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Auto: Audi A4 1,9 TDI Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 21.05.2015 - 19:32 |
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Hi jezu!
Willkommen erst mal.
Die Frage ist erst ein mal. Welches Gutachten brauchst Du?
- das Abnahmegutachten vom TÜV, wo die Gasanlage bereits beim TÜV eingetragen wurde ---> Zweitschrift ist einfach bei einer TÜV-Stelle zu bekommen
- oder ein Abgasgutachten, wo bestätigt wird, dass sich das Abgasverhalten (ab Euro2) nicht verschlechtert ---> hier beantragen (LINK)
mfg |
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1 Danke-Klick für diesen Beitrag
jezu (21.05.15) dankte Sheriff Donnerknall für diesen Beitrag!
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C-T Lehrling
Themenstarter
Dabei seit: 07.05.2015
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Geschrieben: 21.05.2015 - 20:05 |
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Gute Frage!
Papiere habe ich zu der Anlage keine, allerdings steht in der Letzten HU Abnahme das die Gasanlage berücksichtigt wurde und Teil der Abgasuntersuchung war - soll also heissen das irgendwo irgendein Gutachten bestand zu dem Wagen. Ich es allerdings nicht in meinen Händen habe.
Du meintest das ein bereits abgenommene Abgasanlage bei jeder TÜV Stelle als Zweitschrift zu bekommen ist? Zumindest wurde bei der Neuanmeldung keine im Schein eingetragen. Dort steht Betriebsart "Benzin" oder wie kann ich das verstehen? |
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C-T Experte
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Geschrieben: 21.05.2015 - 20:31 |
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Frag doch einfach mal bei dem HU Prüfer nach ... |
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C-T Lehrling
Themenstarter
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Geschrieben: 21.05.2015 - 20:43 |
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Ja, kann ich machen - nur habe ich dann ja bereits Urlaub genommen um beim TÜV vorzufahren! Will ja nicht doppelt Urlaub nehmen müssen wenn ich bereits weiss wie es ablaufen muss. Doppelt TÜV Anfahrt wollte ich umgehen bzw. bereits gezielt wissen wie es ablufen muss. |
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C-T Meister
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Geschrieben: 21.05.2015 - 22:10 |
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jezu hat folgendes geschrieben: |
Gute Frage!
Papiere habe ich zu der Anlage keine, allerdings steht in der Letzten HU Abnahme das die Gasanlage berücksichtigt wurde und Teil der Abgasuntersuchung war - soll also heissen das irgendwo irgendein Gutachten bestand zu dem Wagen. Ich es allerdings nicht in meinen Händen habe.
Du meintest das ein bereits abgenommene Abgasanlage bei jeder TÜV Stelle als Zweitschrift zu bekommen ist? Zumindest wurde bei der Neuanmeldung keine im Schein eingetragen. Dort steht Betriebsart "Benzin" oder wie kann ich das verstehen? |
Das kann eigentlich nicht sein....
Wenn ich dich richtig verstehe, steht auf dem letzten HU-Bericht "die Untersuchung beinhaltet die Gasanlagenprüfung".
Das ist ja soweit ok, da bei jeder HU bei nem LPG-Auto die GAP (Gasanlagenprüfung) mitgemacht werden muss.
Aber die kann nur positiv abgeschlossen werden, wenn die Gasanlage auch im Fahrzeugschein (Antriebsart bivalent Flüssiggas/Benzin) eingetragen ist.
Wenn die Gasanlage nicht im Fahrzeugschein berücksichtigt ist --> automatisch kein TÜV.
Da würd ich noch mal nachhaken - auch nach ner eventuellen Zweitschrift der vielleicht mal erfolgten Eintragung.
mfg |
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C-T Lehrling
Themenstarter
Dabei seit: 07.05.2015
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Geschrieben: 21.05.2015 - 22:26 |
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Habe es aber schwarz auf weiß hier liegen und sogar mit dem HU Bericht meines Astras verglichen.
Beim Calibra steht def. Gasanlage bestanden
Beim Astra fehlkt dieser Eintrag!. Beide Fahrzeuge wurden im Juni 2012 bei der GFÜ abgenommen und haben bestanden. Im Schein I und II steht Betriebsart Benzin und sowohl auf dem alten wie auch neuen Schein steht keine Gasanlagen Eintragung. Der Vorbesitzer meinte er hätte nur ein Gutachten (Was ich aber nicht mehr von ihm bekomme)
Kann es nicht sein das er die TÜV Abnahme machen lassen hat und nur nicht nachträglich Eintragen lassen hat und mit der Abnahme zum TÜV gefahren ist. Dort die HU bestanden hat. Evtl. war der Wagen ja auch abgemeldet als er die HU machen lassen hat und keinen Schein II vorgelegt hat.
Dementsprechend müßte es ja auch eine Zweitschrift beim TÜV geben, richtig? |
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C-T Meister
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Geschrieben: 22.05.2015 - 05:55 |
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jezu hat folgendes geschrieben: |
Habe es aber schwarz auf weiß hier liegen und sogar mit dem HU Bericht meines Astras verglichen.
Beim Calibra steht def. Gasanlage bestanden
Beim Astra fehlkt dieser Eintrag!. Beide Fahrzeuge wurden im Juni 2012 bei der GFÜ abgenommen und haben bestanden. Im Schein I und II steht Betriebsart Benzin und sowohl auf dem alten wie auch neuen Schein steht keine Gasanlagen Eintragung. Der Vorbesitzer meinte er hätte nur ein Gutachten (Was ich aber nicht mehr von ihm bekomme)
Kann es nicht sein das er die TÜV Abnahme machen lassen hat und nur nicht nachträglich Eintragen lassen hat und mit der Abnahme zum TÜV gefahren ist. Dort die HU bestanden hat. Evtl. war der Wagen ja auch abgemeldet als er die HU machen lassen hat und keinen Schein II vorgelegt hat.
Dementsprechend müßte es ja auch eine Zweitschrift beim TÜV geben, richtig? |
Oje. Das kann bei beiden Fahrzeugen sein - DARF aber nicht sein!!
Fall 1: Das Fahrzeug mit Gasanlage ist zugelassen und kommt zur HU. Dann bekommst Du - wenn kein bivalenter Antrieb in der ZB steht - nie TÜV. Wer hier die HU positiv abschließt handelt grob fahrlässig.
Fall 2: Das Fahrzeug mit Gasanlage ist abgemeldet und kommt zur HU. Die Abnahmebestätigung (§19(2) StVZO) lag vor. Dann bekommt das Fahrzeug zwar TÜV - die Plakette aber auf der Zulassungsstelle. Hier kann es natürlich sein, dass der Halter die Abnahmebestätigung nicht vorlegt und das Auto dann zugelassen wird ohne Gasanlageneintragung.
Davon abgesehen, dass die GTÜ keine Gasanlagen eintragen darf.
Naja Dich bringts net weiter. Du musst schauen ob Du ne Zweitschrift bekommst (TÜV Nord, ...).
mfg |
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C-T Lehrling
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Geschrieben: 22.05.2015 - 07:18 |
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Sehe ich eigentlich genauso ...
Zumindest bin ich jetzt schon etwas weiter. Fahre die Tage zum TÜV wegen der Zweitschrift und werde berichten.
Danke dir schon einmal für die Tipps |
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