Autor | Nachricht |
C-T Meister
Dabei seit: 22.05.2007
Beiträge: 425
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Geschrieben: 25.09.2010 - 17:44 |
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Hallo Leute,
habe auf meine Vectra A 195/60/15 als Winterreifen, die auch im UMRÜSTKATALOG stehen.
Jedoch werde ich aus dem Katalog nicht schlau ob ich sie EINTRAGEN muss oder ich nur den Katalogauszug mitführen muss.
Wär sehr wichtig, weil mir jemand reingefahren ist, und jetzt ein Gutachter kommt.
Oder muss ich mir da keine gedanken machen ,weil Schuld bin ich ja nicht.`?
danke |
Zuletzt bearbeitet von Rockfordfosgate am 25.09.2010 - 18:38, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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C-T Experte
Dabei seit: 23.02.2010
Beiträge: 516
Wohnort: D-06343 Mansfeld
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Geschrieben: 25.09.2010 - 18:17 |
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Grundsätzlich darfst du nur die Reifen fahren, die auch in Deinen Papieren drin stehen. Der Umrüstkatalog ist kein offizielles Dokument, sondern nur eine Art Hilfestellung für den TÜV-Prüfer.
Streng genommen bist Du mit einem Auto unterwegs, für das die Betriebserlaubnis erloschen ist und um diese wieder zu erlangen gibt es nur 2 Möglichkeiten:
-Reifen eintragen lassen
-Reifen benutzen, die auch in Deinen Papieren drin stehen.
So... und jetzt wird's richtig "lustig": da Du mit einem Auto unterwegs warst, für das die Betriebserlaubnis erloschen ist, trägst Du die alleinige schuld an dem Unfall, denn das Auto war da, wo es mit erloschener Betriebserlaubnis nicht hätte sein dürfen: auf einer öffentlichen Strasse...
Edit: wenn Du irgendwie glaubhaft machen kannst, daß Du gerade auf dem Weg zum TÜV warst, um die eintragen zu lassen, kann es unter umständen und mit vieeeeel Glück sein, daß der Richter (falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte) noch einmal ein Auge zudrückt... |
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C-T Meister
Themenstarter
Dabei seit: 22.05.2007
Beiträge: 425
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Geschrieben: 25.09.2010 - 18:27 |
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Das ist ja alles schön und gut, aber die können ja nicht verlangen das ich von jetzt auf gleich zum TÜV fahr.
Gibts da nicht so ne Art "frist" zum eintragen, ein Kumpel von mir hatte mal etliche sachen nicht eingetragen, irgendwann haben Sie ihn angehalten und nur verwahrnt - er soll es innerhalb einer Woche eintragen lassen.
Und ausserdem hat der andere die Schuld schon zugegeben. |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 29.01.2008
Beiträge: 1354
Danke-Klicks: 1
Wohnort: D-31832
Auto: Classic, 2xCorsa A, Kadett D C20XE, C20NE, C14NZ, 13S Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 25.09.2010 - 19:03 |
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Das wundert mich gerade sehr.
In den "neuen" Papieren stehen die Reifengrößen ja unten im Text garnicht mehr drin. Bei meinem Neuen ist kein einziger Text unten vorhanden, ab Werk wurde er mit 205/55R15 ausgeliefert, laut Papieren stehen aber nur die 175/70R14 drin, und keine anderen weiteren.
Das heißt aber nicht, dass die nicht zugelassen sind.
Die Zulassung der Reifen läuft meines Wissens nach über den Hersteller und ist für den jeweiligen Fahrzeugtyen eben fest (natürlich motorabhängig etc)
Im Umrüstkatalog steht doch ganz klar drin, bei welchem Calibra mit welchem Motor welche Reifen zugelassen sind und von Werk aus freigegeben sind.
Die darfst du dann auch fahren.
Nur wenn du jetzt zB besondere Sachen anbaust, die so nicht dran gehören oder von einem anderen Modell kommen, dann musst du die eben eintragen lassen.
In deinem Fall würde ich mir da absolut keine Gedanken machen.
MfG der Benny |
_________________ Wenns gerade fertig ist, gehts kaputt...
1986er TR Retro-Style 20NE "fertiggestellt"
2012er Fiat Punto "voll" für die Freundin
2012er Fiat 500 Rockstar Alltagsbude
1995er Calibra "Classic" im Aufbau - alles nochmal von vorn...
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