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Rockfordfosgate
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Beitrag: 552983 Geschrieben: 25.09.2010 - 17:44 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo Leute,

habe auf meine Vectra A 195/60/15 als Winterreifen, die auch im UMRÜSTKATALOG stehen.

Jedoch werde ich aus dem Katalog nicht schlau ob ich sie EINTRAGEN muss oder ich nur den Katalogauszug mitführen muss.

Wär sehr wichtig, weil mir jemand reingefahren ist, und jetzt ein Gutachter kommt.

Oder muss ich mir da keine gedanken machen ,weil Schuld bin ich ja nicht.`?

danke


Zuletzt bearbeitet von Rockfordfosgate am 25.09.2010 - 18:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dabei seit: 23.02.2010
Beiträge: 516

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Beitrag: 552986 Geschrieben: 25.09.2010 - 18:17 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Grundsätzlich darfst du nur die Reifen fahren, die auch in Deinen Papieren drin stehen. Der Umrüstkatalog ist kein offizielles Dokument, sondern nur eine Art Hilfestellung für den TÜV-Prüfer.

Streng genommen bist Du mit einem Auto unterwegs, für das die Betriebserlaubnis erloschen ist und um diese wieder zu erlangen gibt es nur 2 Möglichkeiten:

-Reifen eintragen lassen
-Reifen benutzen, die auch in Deinen Papieren drin stehen.

So... und jetzt wird's richtig "lustig": da Du mit einem Auto unterwegs warst, für das die Betriebserlaubnis erloschen ist, trägst Du die alleinige schuld an dem Unfall, denn das Auto war da, wo es mit erloschener Betriebserlaubnis nicht hätte sein dürfen: auf einer öffentlichen Strasse...

Edit: wenn Du irgendwie glaubhaft machen kannst, daß Du gerade auf dem Weg zum TÜV warst, um die eintragen zu lassen, kann es unter umständen und mit vieeeeel Glück sein, daß der Richter (falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte) noch einmal ein Auge zudrückt...
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Rockfordfosgate
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Beitrag: 552989 Geschrieben: 25.09.2010 - 18:27 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das ist ja alles schön und gut, aber die können ja nicht verlangen das ich von jetzt auf gleich zum TÜV fahr.

Gibts da nicht so ne Art "frist" zum eintragen, ein Kumpel von mir hatte mal etliche sachen nicht eingetragen, irgendwann haben Sie ihn angehalten und nur verwahrnt - er soll es innerhalb einer Woche eintragen lassen.

Und ausserdem hat der andere die Schuld schon zugegeben.
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BennyL
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Beitrag: 552991 Geschrieben: 25.09.2010 - 19:03 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das wundert mich gerade sehr.

In den "neuen" Papieren stehen die Reifengrößen ja unten im Text garnicht mehr drin. Bei meinem Neuen ist kein einziger Text unten vorhanden, ab Werk wurde er mit 205/55R15 ausgeliefert, laut Papieren stehen aber nur die 175/70R14 drin, und keine anderen weiteren.

Das heißt aber nicht, dass die nicht zugelassen sind.

Die Zulassung der Reifen läuft meines Wissens nach über den Hersteller und ist für den jeweiligen Fahrzeugtyen eben fest (natürlich motorabhängig etc)

Im Umrüstkatalog steht doch ganz klar drin, bei welchem Calibra mit welchem Motor welche Reifen zugelassen sind und von Werk aus freigegeben sind.

Die darfst du dann auch fahren.

Nur wenn du jetzt zB besondere Sachen anbaust, die so nicht dran gehören oder von einem anderen Modell kommen, dann musst du die eben eintragen lassen.

In deinem Fall würde ich mir da absolut keine Gedanken machen.

MfG der Benny

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Wenns gerade fertig ist, gehts kaputt...
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1995er Calibra "Classic" im Aufbau - alles nochmal von vorn...
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1984er Kadett D 13S GLS "wartet"
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