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C-T Legende
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Geschrieben: 09.10.2007 - 21:12 |
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hi,
soll für mein kumpel der nen unfall mit seinem cali gehabt hat die frage stellen.
und zwar hat ihn gestern jemand die vorfahrt genommen. er war innerstädtisch auf einer 2purigen strasse in jede richtung unterwegs.vor ihm die ampel war rot und er hat ihn hinrollen lassen, kurz bvor er anhalten musste schaltete die ampel auf grün um. er hat ca. 40km/h drauf gehabt und hat wieder beschleunigt.
in die andere richtung (der hatte auch grün) war der unfllgegner der links abbiegen wollte.
der nfallgegner fuhr genau in dem moment los als mein kumpel über die kreuzung fuhr. mein kumpel fuhr ihn also ungebremst mit ca 50km/h voll in die seite. nunja. am unfallgegner seinem auto passte überhaupt nix mehr. und bei meinem kumpel seinem cali auch nichtmehr wirklich was (airbags heraus knick im dach und vorne beifahrerseite alles weg).
aber des wichtigste: meinem kumpel ist fats nix passiert. nur schmerzen in der shculter vom gurt und ein schleudertrauma.
nun zur eigentlichen frage:
daheim hat er gemeint er hat PU buchsen (vorne im querlenker) verbaut die nicht erlaubt sind. kann ihm die versicherung da was, obwohl er nicht reagieren konnte (also weder bremsen noch ausweichen?)
bilder wird er noch einstellen |
_________________ KFZ-Techniker-Meister |
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C-T Chef
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Auto: 2x Opel Calibra C20NE & X20XEV Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 09.10.2007 - 21:48 |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 22.01.2005 Alter: 39
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Auto: Audi S4 3.0 V6K
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Geschrieben: 09.10.2007 - 23:39 |
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Schliesse mich an, wird keiner merken...nie und nimmer...
Theoretisch besteht die möglichkeit, aber nur wenn kausalität zw. der illegalen veränderung und dem unfall vorliegt, was hier nicht der fall ist...
Ist quasi das selbe wie wenn du mit abgefahrenen reifen fährst...wenn die nicht zum unfall beigetragen haben, kann der versicherer nicht die leistung verweigern...
Selbst wenn, dann zahlt der versicherer erst und nimmt dann regress...dieser ist auf 2500€ bzw. 5000€ bei schwereren alkoholdelikten z.b. begrenzt...
Mit "Vorsatz" kann man hier auch nicht argumentieren, da nicht die veränderung, sondern der unfall an sich vorsätzlich begangen sein worden muss damit der versicherer leistungsfrei ist...
MfG, Micha |
_________________
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C-T Experte
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Auto: Opel Calibra Classic II C30XE mit F28 / Astra H Caravan Njoy Z16XEP LPG (Alltag) Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 10.10.2007 - 07:44 |
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Servus, sollte man das beim Gutachter mitangeben dass PU Buchsen verbaut sind (die nach dem Unfall kaputt sind)? Aber ich denk mal dass die Versicherung solche sachen nicht bezahlt, oder?
Welche Chancen hat man ohne Wertgutachen, dass man seine Tuningteile bezahlt bekommt?
Gruß |
_________________ http://calibra.cc/gallery.php?id=2482 <----Hier gibts Bilder von meinem Pornogeilengassmashinasskickin´Cali |
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